«Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz» ist ein politisch neutraler und unabhängiger Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Schwyz.
Zweck des Vereins ist es, die Kollegiorgel Schwyz zu erhalten, zu restaurieren und in den Ursprungszustand zurückzusetzen. Zudem will er durch die Veranstaltung von Konzerten Freude und Interesse an der Orgelmusik wecken und vertiefen.
Die Mittel des Vereins bestehen aus:
Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch einen Beschluss des Vorstands.
Der Austritt aus dem Verein kann auf Ende eines Kalenderjahres unter vorgängiger schriftlicher Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Mitglieder, die den Bestrebungen des Vereins entgegenarbeiten, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
An der Generalversammlung hat jedes Mitglied das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.
Die Organe des Vereins sind:
Die ordentliche Generalversammlung wird jährlich im ersten Quartal durchgeführt und ist spätestens 14 Tage vorher schriftlich anzukündigen.
An der ordentlichen Generalversammlung werden folgende Traktanden mit offener Abstimmung behandelt:
Wird eine ausserordentliche Generalversammlung vom Vorstand oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder unter schriftlicher Bekanntgabe der zu behandelnden Traktanden verlangt, so ist diese binnen zwei Monaten durchzuführen.
Der Vorstand besteht aus Präsident, Aktuar, Kassier und ein bis zwei Beisitzern. Ausser dem Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber.
Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Rücktritte sind auf die ordentliche Generalversammlung hin anzukündigen.
Unterschriftsberechtigt je zu Zweit sind Präsident, Aktuar und Kassier.
Der Vorstand sorgt für die Einberufung und Vorbereitung der Generalversammlung, verwaltet das Vereinsvermögen und behandelt im Übrigen alle Geschäfte, die nicht der Generalversammlung unterbreitet werden müssen.
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder von mindestens drei Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit, so oft als es die Geschäfte erfordern. Die Einladung erfolgt wenn möglich eine Woche im Voraus.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.
Über die Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt.
Die Revisionsstelle besteht aus 2 Revisoren. Diese werden für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt.
Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Auflösung kann nur durch die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit sämtlicher Mitglieder beschlossen werden.
Das Vereinsvermögen wird auch nach Auflösung des Vereins ausschliesslich für den Unterhalt der Kollegiorgel verwendet.
Diese Statuten werden an der Gründungsversammlung vom 29. Januar 2005 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Der Präsident Der Kassier
Der Aktuar